Welchen Führerschein für E-Ride Pro SS in Deutschland?

Which Driving License do I need for E-Ride Pro SS in Germany?

E-Ride Pro SS in Deutschland: Welchen Führerschein brauchst du wirklich?

Es gibt viele Fehlinformationen über die rechtlichen Voraussetzungen, um einen E-Ride Pro SS auf deutschen Straßen zu fahren. Die Antwort hängt ausschließlich von der Homologation (Fahrzeugklasse) ab. Hier ist der verbindliche Leitfaden, um legal unterwegs zu sein.

1. Offroad-Version (keine Straßenzulassung)

Wenn dein Bike keine Spiegel, Beleuchtung und kein COC-Dokument besitzt, ist es ausschließlich für den Einsatz auf Privatgelände bestimmt.

  • Wo fahren: Nur auf Privatgelände oder geschlossenen Rennstrecken
  • Führerschein: Nicht erforderlich

Achtung: Die Nutzung auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen ist in Deutschland eine Straftat (Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung).

2. Straßenzugelassene Version (Klasse L1e) – max. 45 km/h

Die meisten in Deutschland verkauften straßenzugelassenen E-Ride Pro SS Modelle sind auf 45 km/h begrenzt und gehören zur Klasse L1e (Kleinkraftrad / Moped).

  • Erforderlicher Führerschein: Klasse AM (ab 15 bzw. 16 Jahren je nach Bundesland)
  • Klasse B: PKW-Führerschein – AM ist automatisch enthalten

Fazit: Ist dein Bike als L1e zugelassen, reicht dein normaler PKW-Führerschein völlig aus. Du brauchst keine Erweiterung B196 und keinen Motorradführerschein.

3. Schnelle straßenzugelassene Version (Klasse L3e) – über 45 km/h

Ist das Bike als Leichtkraftrad (L3e) homologiert und kann schneller als 45 km/h fahren:

  • Erforderlicher Führerschein: Klasse A1 (ab 16 Jahren)
  • B196-Schlüsselzahl: Ab 25 Jahren mit mindestens 5 Jahren Besitz der Klasse B

Fazit: Mit einem reinen PKW-Führerschein (Klasse B) darfst du diese Version nicht fahren. Erforderlich sind A1 oder B196.

Wichtige Hinweise für Fahrer in Deutschland

  • Die B196-Abkürzung: Nur notwendig bei L3e. Die meisten SS-Modelle werden als L1e verkauft.
  • Risiko beim „Entsperren“: Das Entfernen der 45-km/h-Begrenzung führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kennzeichen

  • L1e: Kleines jährliches Versicherungskennzeichen
  • L3e: Großes amtliches Kennzeichen von der Zulassungsstelle

Die technische Wahrheit: L1e vs. L3e

Es ist wichtig zu verstehen, dass die L1e- und L3e-Versionen der E-Ride Pro SS aus technischer Sicht identisch sind. Sie verfügen über denselben Motor, denselben Akku, denselben Controller und denselben Rahmen.

Die einzigen Unterschiede sind:

  • Software: Die L1e-Version verfügt über eine werkseitig installierte Software-Drosselung, die die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt.
  • Dokumentation: Die Bikes werden mit unterschiedlichen Papieren (COC – Certificate of Conformity) ausgeliefert. Das eine weist das Fahrzeug als Moped (L1e) aus, das andere als Leichtkraftrad (L3e).
Warnung für Besitzer: Obwohl es technisch einfach ist, ein L1e-Bike zu „entdrosseln“, um L3e-Geschwindigkeiten (90+ km/h) zu erreichen, ist dies in Deutschland hochgradig illegal, wenn die Zulassung und Versicherung nicht angepasst werden. Das Fahrzeug entspricht dann nicht mehr seinen technischen Dokumenten, was zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

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